The main purpose of '''mining acts''' ({{langx|de|Berggesetze}}) in law is to govern the structure of mining authorities and their responsibilities, the entitlement to mining and the oversight of safety in and around the mines. With the introduction of parliamentary legislative powers, they replaced the earlier mining regulations issued by royalty or nobility to their states and territories. <!-- == Entstehung == Mit dem Beginn der Industrialisierung und der Reformierung von Verwaltung und Staat in der Mitte des 19. Jahrhunderts galt es auch, das feudale Bergwesen zu einer funktionalen Bergverwaltung umzugestalten. Dem entsprachen die feudalen Bergordnungen nicht. Die spezielle Berggerichtsbarkeit wurde abgeschafft und ebenso wie die bisherige Patrimonialjustiz der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterstellt. Althergebrachte Privilegien der Bergstädte und des Bergstandes, wie zum Beispiel die Befreiung vom Heeresdienst, fielen. Die Vasallenbergprivilegien auf das niedere Bergregal wurden eingezogen. Das den Bergordnungen zugrunde liegende Direktionsprinzip der Bergämter wurde durch ein Inspektionsprinzip ersetzt, das Gewerbefreiheit, Selbstverwaltung und die Nichteinmischung in die Privatwirtschaft garantierte. An Stelle des landesherrlichen Zehnts wurden Steuern erhoben. Gleichzeitig erfolgte die Herauslösung des Hüttenwesens aus der Berggesetzgebung.

Sehr bald wurden im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ''Allgemeine Berggesetze'' erlassen, die für alle Bergbaugegenstände galten, also auch für die Nichtregalien. Vor allem der sich stark entwickelnde Kohlebergbau bedurfte genau so einer Aufsicht wie der immer mehr zurückgehende Regalbergbau. * Das ''Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten v. 24. Juni 1865'' ersetzte Teile des Allgemeinen Preußischen Landrechts vom 5. Februar 1752 und 50 Provinzialbergordnungen. Es führte unter anderem das Normalfeld ein. * Das ''Gesetz über den Regalbergbau im Königreich Sachsen v. 22. Mai 1851'' löste die Bergordnung Kurfürst Christians v. 12. Juni 1589 ab, hielt aber noch am Direktionsprinzip fest, erst das ''Allgemeine Berggesetz für das Königreich Sachsen v. 16. Juni 1868'' änderte dies. * Das ''Allgemeine Österreichische Berggesetz von 23. Mai 1854'' hob die Joachimsthaler Bergordnung von 1548 und weitere Bergordnungen auf. Einige Privilegien ließen sich nicht ohne weiteres beseitigen, aber im Wesentlichen waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den deutschen Ländern einheitliche Bergrechtsverhältnisse geschaffen worden. 1935 ging das Bergwesen in ganz Deutschland in Reichshoheit über, in Preußen war dies bereits ein Jahr zuvor durch die Fusion der Wirtschaftsministerien geschehen. Die vorgesehene Schaffung eines ''Reichsberggesetzes'' kam nicht mehr zustande. In der DDR bestand ein zentrales ''Berggesetz der Deutschen Demokratischen Republik''. Nach der Wiederherstellung des Föderalismus in der Bundesrepublik ging die Bergaufsicht wieder in Länderhoheit zurück. Als das Bundesberggesetz vom 13. August 1980 am 1. Januar 1982 in Kraft trat, wurden die Landesberggesetze aufgehoben. Die Länder führen seither das Bundesberggesetz mit ihren Landesbergbehörden aus, wobei einige Länder hierzu durch Staatsverträge die Zuständigkeit auf andere Länder übertragen haben. Das Bundesberggesetz enthält eine Öffnungsklausel zum Erlass von Bergverordnungen. Bergverordnungen können von den Ländern oder dem Bundeswirtschaftsministerium erlassen werden, wobei bei Bundesbergverordnungen der Bundesrat seine Zustimmung erteilen muss. Neben dem Bundesberggesetz steht derzeit eine Mischung von Landes- und Bundesbergverordnungen. --> == See also == *''Bergamt'' - German mining office *''Bergrecht'' - mining law *''Bergregal'' - mining rights *''Bergordnung'' - mining regulations *Mining law

== External links == * [http://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/ Legal text of the German Federal Mining Act] * [https://books.google.com/books/download/Zeitschrift_f__r_das_Berg___H__tten__und.pdf?id=c5MLAAAAYAAJ&output=pdf&sig=ACfU3U1QTe5Kb1zehTxzpMuYUVNIYnP8Ig General Mining Act for the Prussian States (''Allgemeines Berggesetz für die Preussischen Staaten. of 24 June 1865'' in the: ''Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen in dem Preussischen Staate'', 13th Volume, pp. 29ff] pdf, 53.84 MB

Category:Mining law and governance

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